Satire. Jedes Angebot ist ein echter, abgeschlossener Korruptionsfall. Hier steht nichts zum Verkauf.

Zwei Grundstücke der Gemeinde, mit Unterschrift des Bürgermeisters – 300.000 Euro versprochen

Von versprochenen 300.000 Euro wurden tatsächlich 61.000 Euro gezahlt. Beide Bauprojekte scheiterten.

Verkauft2019Lokal
300.000 €Laut Quelle: eine versprochene Summe von 300.000 EUR

Bereits verkauft, 2019. Auf Lobay steht nichts zum Verkauf.

Zur Beschreibung

Verkäufer

Funktion
Ehemaliger Bürgermeister, der bei der Unterzeichnung der Kaufverträge als Vertreter der Gemeinde handelte
Institution
Gemeinde Ostbevern
Ort
Ostbevern, Kreis Warendorf, Nordrhein-Westfalen
Land
Deutschland

Artikelmerkmale

ZustandRechtskräftige Verurteilung. Urteil vom 11. Dezember 2024; BGH hat die Revisionen verworfen, rechtskräftig seit 30. Juli 2025.
StandortOstbevern, Kreis Warendorf, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
VerkäuferEhemaliger Bürgermeister der Gemeinde. Name nicht genannt.
HöchstbietenderEin befreundeter Unternehmer, über neu gegründete Gesellschaften. Name nicht genannt.
KategorieImmobilien
Verkauft2019
RückgabeKeine Rückgabe. Freiheitsstrafe: drei Jahre und sechs Monate (Bürgermeister), drei Jahre und drei Monate (Unternehmer). 61.000 Euro beim Bürgermeister eingezogen.

Beschreibung

Was das Bestechungsgeld gekauft hat

Zwei kommunale Grundstücke, die für eine Kindertagesstätte und Mehrfamilienhäuser vorgesehen waren, wurden per notariell beurkundete Verträge an neu gegründete, vom Unternehmer kontrollierte Gesellschaften verkauft. Beide Bauprojekte scheiterten später.

Was geschah

Im Jahr 2019 unterzeichnete der damalige Bürgermeister von Ostbevern für die Gemeinde pflichtwidrig zwei notariell beurkundete Kaufverträge. Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte er zugesagt, einen befreundeten Unternehmer gegen eine hohe Geldsumme als Investor bei kommunalen Projekten zu berücksichtigen. Nach den gerichtlichen Feststellungen, wie vom Gerichtssprecher berichtet, wurden 300.000 Euro versprochen und 61.000 Euro tatsächlich gezahlt. Das Landgericht Münster verurteilte den früheren Bürgermeister zu drei Jahren und sechs Monaten und den Unternehmer zu drei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe. Gegen den früheren Bürgermeister ordnete es zudem die Einziehung von 61.000 Euro an. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revisionen; das Urteil wurde am 30. Juli 2025 rechtskräftig.

Zum Artikel

Ex-Bürgermeister wegen Bestechung zu Haftstrafe verurteilt · Süddeutsche Zeitung (dpa-Meldung, dpa/lnw), 2024-12-11

Offizielles Dokument

Urteil wegen Bestechung eines ehemaligen Bürgermeisters im Münsterland rechtskräftig (Nr. 155/2025) · Bundesgerichtshof, Pressestelle

Versand & Rückgabe

BehördeArtBetragJahr
Landgericht Münster (8 KLs 8/24), rechtskräftig nach BGH 4 StR 244/25Freiheitsstrafe (ehemaliger Bürgermeister)Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten2024
Landgericht Münster (8 KLs 8/24), rechtskräftig nach BGH 4 StR 244/25Freiheitsstrafe (Unternehmer, Bestechung)Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten wegen Bestechung2024
Landgericht Münster (8 KLs 8/24)Einziehung des erhaltenen Bestechungsgeldes (gegen den ehemaligen Bürgermeister)61.000 €Laut Quelle: Einziehung von 61.000 Euro angeordnet2024