

Zwei Grundstücke der Gemeinde, mit Unterschrift des Bürgermeisters – 300.000 Euro versprochen
Von versprochenen 300.000 Euro wurden tatsächlich 61.000 Euro gezahlt. Beide Bauprojekte scheiterten.
eine versprochene Summe von 300.000 EUR
Bereits verkauft, 2019. Auf Lobay steht nichts zum Verkauf.
Verkäufer
- Funktion
- Ehemaliger Bürgermeister, der bei der Unterzeichnung der Kaufverträge als Vertreter der Gemeinde handelte
- Institution
- Gemeinde Ostbevern
- Ort
- Ostbevern, Kreis Warendorf, Nordrhein-Westfalen
- Land
- Deutschland
Artikelmerkmale
| Zustand | Rechtskräftige Verurteilung. Urteil vom 11. Dezember 2024; BGH hat die Revisionen verworfen, rechtskräftig seit 30. Juli 2025. |
|---|---|
| Standort | Ostbevern, Kreis Warendorf, Nordrhein-Westfalen, Deutschland |
| Verkäufer | Ehemaliger Bürgermeister der Gemeinde. Name nicht genannt. |
| Höchstbietender | Ein befreundeter Unternehmer, über neu gegründete Gesellschaften. Name nicht genannt. |
| Kategorie | Immobilien |
| Verkauft | 2019 |
| Rückgabe | Keine Rückgabe. Freiheitsstrafe: drei Jahre und sechs Monate (Bürgermeister), drei Jahre und drei Monate (Unternehmer). 61.000 Euro beim Bürgermeister eingezogen. |
Beschreibung
Was das Bestechungsgeld gekauft hat
Zwei kommunale Grundstücke, die für eine Kindertagesstätte und Mehrfamilienhäuser vorgesehen waren, wurden per notariell beurkundete Verträge an neu gegründete, vom Unternehmer kontrollierte Gesellschaften verkauft. Beide Bauprojekte scheiterten später.
Was geschah
Im Jahr 2019 unterzeichnete der damalige Bürgermeister von Ostbevern für die Gemeinde pflichtwidrig zwei notariell beurkundete Kaufverträge. Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte er zugesagt, einen befreundeten Unternehmer gegen eine hohe Geldsumme als Investor bei kommunalen Projekten zu berücksichtigen. Nach den gerichtlichen Feststellungen, wie vom Gerichtssprecher berichtet, wurden 300.000 Euro versprochen und 61.000 Euro tatsächlich gezahlt. Das Landgericht Münster verurteilte den früheren Bürgermeister zu drei Jahren und sechs Monaten und den Unternehmer zu drei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe. Gegen den früheren Bürgermeister ordnete es zudem die Einziehung von 61.000 Euro an. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revisionen; das Urteil wurde am 30. Juli 2025 rechtskräftig.
Zum Artikel
Ex-Bürgermeister wegen Bestechung zu Haftstrafe verurteilt · Süddeutsche Zeitung (dpa-Meldung, dpa/lnw), 2024-12-11
Offizielles Dokument
Urteil wegen Bestechung eines ehemaligen Bürgermeisters im Münsterland rechtskräftig (Nr. 155/2025) · Bundesgerichtshof, Pressestelle
Versand & Rückgabe
| Behörde | Art | Betrag | Jahr |
|---|---|---|---|
| Landgericht Münster (8 KLs 8/24), rechtskräftig nach BGH 4 StR 244/25 | Freiheitsstrafe (ehemaliger Bürgermeister) | Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten | 2024 |
| Landgericht Münster (8 KLs 8/24), rechtskräftig nach BGH 4 StR 244/25 | Freiheitsstrafe (Unternehmer, Bestechung) | Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten wegen Bestechung | 2024 |
| Landgericht Münster (8 KLs 8/24) | Einziehung des erhaltenen Bestechungsgeldes (gegen den ehemaligen Bürgermeister) | 61.000 €Laut Quelle: Einziehung von 61.000 Euro angeordnet | 2024 |


