

Müllverbrennungsanlage Köln — Vertrag inklusive, Schmiergelder extra
Ein Auftrag für eine Restmüllanlage, ca. 800 Millionen DM. Bestechungsgelder von über 20 Millionen DM separat erhältlich.
über 20 Mio. DM
Bereits verkauft, 2005. Auf Lobay steht nichts zum Verkauf.
Verkäufer
- Funktion
- Geschäftsführer des mehrheitlich der Stadt gehörenden Entsorgungsunternehmens
- Institution
- mehrheitlich der Stadt gehörendes Entsorgungsunternehmen
- Ort
- Köln
- Land
- Deutschland
Artikelmerkmale
| Zustand | Verurteilt; rechtskräftig seit 2. Dezember 2005 (Bundesgerichtshof) |
|---|---|
| Standort | Köln, Deutschland |
| Verkäufer | Geschäftsführer eines mehrheitlich der Stadt gehörenden Entsorgungsunternehmens. Name nicht genannt. |
| Höchstbietender | Ein mit dem Bau der Anlage beauftragtes Bauunternehmen (Name nicht in den Dokumenten) |
| Kategorie | Abfall & Versorgung |
| Rückgabe | Keine Rückgabe. Freiheitsstrafe: 3 Jahre 9 Monate (2004); ein weiterer Angeklagter: 2 Jahre zur Bewährung ausgesetzt plus 270 Tagessätze |
Beschreibung
Was das Bestechungsgeld gekauft hat
Die Bestechungsgelder verhalfen zum Auftrag für den Bau der Kölner Restmüllverbrennungsanlage mit einem vereinbarten Auftragswert von ca. 800 Millionen DM (Auftragspreis, nicht Gewinn).
Was geschah
Ein Bauunternehmen, das mit dem Bau einer Restmüllverbrennungsanlage in Köln beauftragt war, zahlte im Zusammenhang mit dem Projekt Bestechungsgelder von mehr als 20 Millionen DM. Empfänger war der Geschäftsführer eines mehrheitlich der Stadt gehörenden Entsorgungsunternehmens. 2004 verurteilte das Landgericht Köln die Angeklagten; einer wurde zu drei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Am 2. Dezember 2005 verwarf der Bundesgerichtshof die Revisionen der Angeklagten und machte die Verurteilungen rechtskräftig.
Zum Artikel
BGH: Verurteilungen im „Kölner Müllskandal“ mit 20 Mio. DM Schmiergeld rechtskräftig · juraforum.de
Offizielles Dokument
Verurteilungen im „Kölner Müllskandal“ rechtskräftig (Nr. 168/2005) · Bundesgerichtshof
Versand & Rückgabe
| Behörde | Art | Betrag | Jahr |
|---|---|---|---|
| Landgericht Köln | Freiheitsstrafe | zu drei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt | 2004 |
| Landgericht Köln | Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt und Geldstrafe | eine zur Bewährung ausgesetzte zweijährige Freiheitsstrafe sowie eine Geldstrafe von 270 Tagessätzen | 2004 |


